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Sehr gute Erfolgsaussichten auch bei Vorerkrankungen!
Anonyme Risikovoranfragen
Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.
Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Versicherungsunternehmen diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.
Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Altersvorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.
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Etwa neun Millionen Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, 30 Prozent im Haus, 23 Prozent bei Sport und Spiel und 18 Prozent im Verkehr.
Typische „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach ein Sturz auf der Treppe. Verletzungen bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten.
Vorsicht Sportunfälle
Auch Sportunfälle sind häufig. Immer neue Trendsportarten sind gerade wegen der Gefahr und des Nervenkitzels beliebt. Besonders oft von Sportunfällen betroffen sind Einsteiger, die ihre Kraft und Kondition überschätzen.
Vor allem jüngere, agile Menschen sind wegen ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet - für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht sogar mit bleibendem Schaden, einen hohen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen sind Unfälle zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit.
Verbraucher sollten es sich zur regelmäßigen Angewohnheit machen, vorhandene und eventuell infrage kommende Versicherungen immer wieder einmal zu überprüfen. Der anstehende Jahreswechsel ist sicherlich wieder ein guter Zeitpunkt dafür, zu kontrollieren, ob eine ausreichende Absicherung vorhanden ist. Zum einen geht es bei der Überprüfung sicherlich darum, dass gewährleistet, dass der gewünschte u... [ mehr ]
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft: Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertra... [ mehr ]
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