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Krankentagegeld

Krankentagegeld

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Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 120,75 Euro (Wert 2024) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


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Krankentagegeld: Einkommensschutz ohne Nebenwirkungen

Krankentagegeld: Einkommensschutz ohne Nebenwirkungen

Manchmal reicht ein falscher Schritt für üble Folgen: Ein Bänderriss, ein Bandscheibenvorfall oder ein komplizierter Bruch des Beines sorgen dann für eine lange Zwangspause vom Beruf. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch kostspielig werden: Denn wer nicht arbeiten kann, bekommt nach sechs Wochen weniger bzw. gar kein Gehalt. Dabei lassen sich finanzielle Langzeitschäden vermeiden und die Einkommenslücke über ein Krankentagegeld individuell und flexibel schließen.

 

Einkommens-Gap nach 6 Wochen
Wer beruflich länger ausfällt, muss nach der Entgeltfortzahlung (6 Wochen) finanzielle Einschnitte hinnehmen – solange zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen noch das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse, deren Zahlungen jedoch nicht Ihr gesamtes Gehalt abdecken. Privat versicherte Angestellte haben nach sechs Wochen keinen Anspruch auf Krankengeld – die Absicherung dieses finanziellen Risikos ist damit umso wichtiger. Das Gleiche gilt für Selbstständige.

 

Wer zahlt was? - Die Unterschiede
Krankengeld: Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Die Höhe ist gesetzlich festgeschrieben: Sie bekommen für maximal 72 Wochen 70 Prozent ihres letzten Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent ihres letzten Nettogehalts ausgezahlt. Je mehr Sie verdienen, desto spürbarer wird somit das Loch im Geldbeutel.

Krankentagegeld: Wer rechtzeitig eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, kann hiervon im Krankheitsfall profitieren. Sie zahlt Ihnen einen vorher vereinbarten Tagessatz aus, so dass Sie Ihren Einkommensverlust zu 100 Prozent ausgleichen können.

Krankenhaustagegeld: Nicht verwechselt werden sollte die Krankentagegeldversicherung mit der Krankenhaustagegeldversicherung. Letztere verspricht finanzielle Entlastung bei Krankenhausaufenthalten, während die Krankentagegeldversicherung Ihre Einkommensausfälle kompensiert.

 

Versicherungsschutz anpassen
Bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes sollten Sie nicht nur den Preis im Auge behalten. Genauso wichtig ist die Möglichkeit, die Versicherung problemlos an Ihr verändertes Einkommen anpassen zu können. Auch der Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherers, die Länge bestimmter Fristen und der Einschluss alkoholbedingter Krankheiten und Unfälle sind ebenfalls wichtige Kriterien. Lassen Sie sich vorher ausführlich und unabhängig beraten, um im längeren Krankheitsfall optimal versorgt zu sein.


Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer

lohnfortzahlung_arbeitnehmer.pdf

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

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