Johannes Stefan
Versicherungsmakler
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Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.
Viele Jahre waren es gesetzlich Krankenversicherte gewohnt, dass ein Vergleich im Bereich der GKV kaum Sinn machte. Der Grund war vor allem, dass der Beitragssatz ohnehin bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich sein musste und auch die Leistungen sich nicht wesentlich unterschieden haben. Spätestens seit diesem Jahr hat sich die Situation jedoch deutlich geändert. Seit Januar 2015 ist der all... [ mehr ]