Johannes Stefan
Versicherungsmakler
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Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 12 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Seit 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Wechsel der Krankenkasse vereinfacht: Um zu kündigen, genügt es, wenn Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen, diese übernimmt für Sie die Kündigung beim bisherigen Krankenversicherer.
Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder ihre Leistungen einschränkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 12-monatige Bindungsfrist entfällt.
Viele Jahre waren es gesetzlich Krankenversicherte gewohnt, dass ein Vergleich im Bereich der GKV kaum Sinn machte. Der Grund war vor allem, dass der Beitragssatz ohnehin bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich sein musste und auch die Leistungen sich nicht wesentlich unterschieden haben. Spätestens seit diesem Jahr hat sich die Situation jedoch deutlich geändert. Seit Januar 2015 ist der all... [ mehr ]