Wechsel der Krankenkasse
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen, beispielsweise aufgrund niedrigerer Zusatzbeiträge oder besserer Zusatzleistungen. Seit Januar 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Monatsende. Zudem besteht eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der gewählten Krankenkasse. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.
Die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist unkompliziert: Nach dem Wechsel übernimmt die neue Kasse automatisch die Kündigung der bisherigen Versicherung. Es empfiehlt sich jedoch, vorab Leistungen und Beiträge der Anbieter sorgfältig zu vergleichen.
Viele Jahre waren es gesetzlich Krankenversicherte gewohnt, dass ein Vergleich im Bereich der GKV kaum Sinn machte. Der Grund war vor allem, dass der Beitragssatz ohnehin bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich sein musste und auch die Leistungen sich nicht wesentlich unterschieden haben. Spätestens seit diesem Jahr hat sich die Situation jedoch deutlich geändert. Seit Januar 2015 ist der all... [ mehr ]