Beiträge und Zusatzbeiträge
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 Prozent (Stand 2025) des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer allein tragen. 2025 lag dieser durchschnittlich bei 2,5 Prozent, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent ergibt. Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.
Viele Jahre waren es gesetzlich Krankenversicherte gewohnt, dass ein Vergleich im Bereich der GKV kaum Sinn machte. Der Grund war vor allem, dass der Beitragssatz ohnehin bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich sein musste und auch die Leistungen sich nicht wesentlich unterschieden haben. Spätestens seit diesem Jahr hat sich die Situation jedoch deutlich geändert. Seit Januar 2015 ist der all... [ mehr ]