Johannes Stefan
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Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.
Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Versicherungsunternehmen diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.
Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Altersvorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.
Schützen Sie sich vor den Folgen der Dienstunfähigkeit! Als Referendar oder Referendarin, Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Au... [ mehr ]
Der beste Zeitpunkt mit Ihrer Altersvorsorge zu beginnen, ist jetzt! Eins ist sicher: Die gesetzlichen und staatlichen Versorgungssysteme alleine reichen für einen sorglosen Ruhestand schon lange nicht mehr aus. Dies gilt auch für Beamtenpensionen. Für Sie empfiehlt es sich daher,so früh wie möglich mit dem Aufbau einer eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Wenn Sie nur zehn Jahre später anfan... [ mehr ]
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Sicher im Berufsalltag
Als Lehrer sind Sie einer besonders hohen Verantwortung ausgesetzt: Sie haben nicht nur im Unterricht oder den Pausen die Aufsichtspflicht für Ihre Schüler, sondern auch bei Ausflügen und Wandertagen, im Sportunterricht oder auf Klassenfahrt. Lehrer sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Schützlinge jederzeit zu gewährleisten. Es ist aber kaum möglich die Kinder ständig im Blick zu haben. Schnell können sie sich verletzen oder etwas anstellen…
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