Johannes Stefan
Versicherungsmakler
09191/ 3 21 00
Zeitgemäß vorsorgen & versichern.
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.
Was umfasst der Versicherungsschutz ?
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorübergehenden Auslandsreise auftreten. Er leistet bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und
erbringt sonst vereinbarte Leistungen.
Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz besteht pro Auslandsreise für jeweils
maximal 56 Tage ab Reisebeginn,
jedoch nicht bevor und nur solange der Versicherungsvertrag besteht.
Alter Beiträge pro Person und Versicherungsjahr
0 – 64 11,50 Euro
ab 65 39,50 Euro
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Versicherungskammer Bayern UKV Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung
Was umfasst der Versicherungsschutz?
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und
andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorübergehenden
Auslandsreise auftreten. Er leistet bei einem im Ausland eintretenden
Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonstige vereinbarte Leistungen.
Was kostet der Versicherungsschutz?
Der Beitrag richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn.
Alter Beiträge pro Person und Tag Beiträge pro Person und Tag
vom 1. bis 56. Tag ab dem 57. bis zum 365 Tag
0- 64 0,90 Euro 2,60 Euro
ab 65 2,30 Euro 16,95 Euro
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages
für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif