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Sehr gute Erfolgsaussichten auch bei Vorerkrankungen!
Anonyme Risikovoranfragen
Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.
Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Versicherungsunternehmen diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.
Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Altersvorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.
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Natürlich sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf an Ihrer individuellen privaten und beruflichen Situation ausrichten. Nach einer gebräuchlichen Faustformel für die Berechnung der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung, sollten Sie aber mindestens das Dreifache Ihres Jahreseinkommens versichern.
Damit die Leistungen Ihrer Unfallversicherung mit den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten, kann die Versicherung auch „dynamisch“ gestaltet werden. In diesem Fall werden Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig um einen festen Prozentsatz oder auch entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen
Viele Versicherer bieten so genannte Mehrleistungsmodelle an. Bei höherem Invaliditätsgrad wird dann mehr gezahlt, als dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht. Beispielsweise bekommen Sie bei einer unfallbedingten Invalidität von 80 Prozent je nach Vereinbarung 200 bis 300 Prozent der vollen Invaliditätsleistung.
Den Mehrleistungsmodellen liegt der Gedanke zugrunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Finanzbedarf des Betroffenen besonders hoch ist.
Verbraucher sollten es sich zur regelmäßigen Angewohnheit machen, vorhandene und eventuell infrage kommende Versicherungen immer wieder einmal zu überprüfen. Der anstehende Jahreswechsel ist sicherlich wieder ein guter Zeitpunkt dafür, zu kontrollieren, ob eine ausreichende Absicherung vorhanden ist. Zum einen geht es bei der Überprüfung sicherlich darum, dass gewährleistet, dass der gewünschte u... [ mehr ]
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft: Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertra... [ mehr ]
Janitos Fahrad- und E-Bike Versicherung
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