Johannes Stefan
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Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.
Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro (Stand 2023) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.
Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.
Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Rechner Nettoprämien und Steuervorteile
Statusüberprüfung GKV oder PKV Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert. Sie können sich in der GKV nur als freiwilliges Mitglied weiterversichern und müssen unmittelbar vor ihrer Selbstständigkeit dort versichert gewesen sein. Für die freiwillige Weiterversicherung muss zusätzlich eine Vorversicherungszeit erf... [ mehr ]
Gesund werden und bleiben – mit dem umfangreichen Leistungspaket einer Privaten Krankenversicheung. in Wechsel in die Private Krankenvollversicherung (PKV) ist für Sie möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Versicherungspflichtgrenze: Ihr Bruttojahresentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; 2017: 57600 Euro) Diese Grenze wird auch Versicherungspfl... [ mehr ]
Pkv für Ärzte und Mediziner Bei der Krankenversicherung für Ärzte bzw. Zahnärzte wird nach angestellten und selbständigen / freiberuflichen Medizinern zu unterschieden. Auch gelten für Medizinstudenten besondere Regelungen. Für Ärzte vieler Fachrichtungen bietet die private Krankenversicherung besonders günstige Arzttarife an. Aufgrund des Kostenvorteils sollten Mediziner prüfen, ob der Abschlu... [ mehr ]
Günstige private Krankenversicherung für Existenzgründer Bei der Entscheidung für die passende Versicherung kommt es auf die Ansprüche und die Lebenssituation des Versicherten an. Die Beitragshöhe richtet sichnach der genauen Vertragsgestaltung. Existenzgründer werden zunächst darauf achten, die Beiträge möglichst gering zu halten, sollten die Beiträge aber nicht zu Gunsten wichtiger Leistungen ... [ mehr ]
Sensation! Bundestag veröffentlicht wie beitragsstabil die PKV wirklich ist!
Die durchschnittliche Beitragsanpassung des PKV-Bestandes über alle Unternehmen in den Jahren 2010 bis einschließlich 2016 betrug insgesamt nur 19 € bzw. 1,37 % pro Jahr! In der Anlage „Deutscher Bundestag - Daten zur Situation der PKV“ auf Seite 5 und 6 sehen Sie, wie sich die Beiträge Ihrer Favoriten entwickelt haben.
Diese Daten berücksichtigen natürlich auch viele beihilfeberechtigte Beamte und Kinder mit tendenziell niedrigen Beiträgen. Ausschlaggebend ist jedoch die geringe prozentuale Steigerung. In Zeiten von nicht enden wollenden Diskussionen um die Existenzberichtigung der PKV und „explodierenden Beitragsanpassungen“ belegen die veröffentlichen Kennzahlen des Bundestages aber eindrucksvoll, dass die Beitragssteigerungen in der PKV im Schnitt deutlich moderater sind, als es uns vermeintliche Experten tagein und tagaus vermitteln wollen!
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 59.850 Euro pro Jahr (4.987,50 Euro pro Monat) |
Die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2024 liegen vor. Den Entwurf hat das BMAS am 11.09.2023 veröffentlicht. Noch ist er nicht verabschiedet. Inkrafttreten soll die Verordnung zum 1.1.2024.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1.1.2024 von 520 € auf 538 € erhöht. Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung steigt voraussichtlich auf 505 € monatlich.