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0151/ 50234884        Private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung      .

Versicherungen & Vorsorge

Versicherungsmakler Johannes Stefan

Pater-Rupert-Mayer-Str. 11   91301 Forchheim    Tel.: 09191/ 32100  Mobil 0151/ 50 234 884


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Ich wünsche mir zufriedene Kunden!

Ich bin ihr unabhängiger Versicherungs­makler.

Mit maß­geschneiderter und unab­hängiger Beratung für Privat- und Firmen­kunden.

Ich stellen Sie - meine Kunden - in den Mittel­punkt.

Durch meine Beratung entstehen Ihnen keine Kosten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Ihr

Johannes Stefan

 

Mein Profil im Verein Ehrbare Versicherungskaufleute e.V.

 

 


So bewerten meine Klienten meine Dienstleistungen

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro (Stand 2023) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.


Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.

Beamte: Ein ganz besonderer Status

Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.

Ein Dienst auf Lebenszeit

Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).

Dienstunfägkeit statt Berufsunfähigkeit

Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufs­unfähig­keitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.

Besser als die gesetzliche Rentenversicherung?

Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Alters­vorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.

Brauche ich noch eine Diensthaftpflicht?

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Per­sonenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.


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Versicherungen überprüfen lohnt sich

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Verbraucher sollten es sich zur regelmäßigen Angewohnheit machen, vorhandene und eventuell infrage kommende Versicherungen immer wieder einmal zu überprüfen. Der anstehende Jahreswechsel ist sicherlich wieder ein guter Zeitpunkt dafür, zu kontrollieren, ob eine ausreichende Absicherung vorhanden ist. Zum einen geht es bei der Überprüfung sicherlich darum, dass gewährleistet, dass der gewünschte u...mehr ]


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft: Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertra...mehr ]


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