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Krankenzusatzversicherung

  Sehr gute Erfolgsaussichten auch bei Vorerkrankungen!

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Krankenzusatzversicherung

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Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.

Wichtige Leistungen:

  • Weltweite Erstattung von Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
  • Gültig für Urlaubsreisen, längere Auslandsaufenthalte oder Work & Travel

Vergleich und Angebot Krankenzusatzversicherung
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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

Sozialgesetzbuch ( SGB V )  Fünftes Buch  Gesetzliche Krankenversicherungen

§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

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