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Geförderte Pflegetagegeldversicherung

Geförderte Pflegetagegeldversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen sehr empfehlenswert
Spätestens im höheren Alter besteht bei jedem Bürger das grundsätzliche Risiko, pflegebedürftig zu werden. Schon jetzt sind es mehr als zwei Millionen Bundesbürger, die als pflegebedürftig eingestuft sind. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für ambulante Pflege oder Pflege im Heim übernehmen soll, jedoch reichen deren Leistungen vielfach bei Weitem nicht aus. So kostet ein Platz im Pflegeheim zum Beispiel rund 3.000 Euro monatlich, jedoch muss ein Pflegebedürftiger sogar im "besten" Fall davon rund die Hälfte selbst zahlen. Durch den Abschluss einer inzwischen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich selbst und auch eventuell unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil zu schützen.

Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung
Seit geraumer Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten durch eine private Pflege-Zusatzversicherung zu schließen. Schon seit einigen Jahren ist diese Zusatzversicherung noch attraktiver, denn der Staat beteiligt sich mit einem monatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro, was umgangssprachlich auch als Pflege-Bahr bezeichnet wird.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich versichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).

WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.

Vergleich und Angebot Geförderte Pflegetagegeldversicherung
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Das bringt das Pflegestärkungsgesetz II

Das bringt das Pflegestärkungsgesetz II

Jeder zweite Deutsche hat Angst, im Alter zum Pflegefall zu werden. Diese Befürchtung ist nicht unbegründet, denn im Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Hilfe angewiesen zu sein. Im zurückliegenden Jahr erhielten mehr als 2,6 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. In diesem Jahr dürften es noch deutlich mehr werden, denn zum Jahreswechsel ist das zwe...mehr ]


 


Pflege im Kreis der Familie

Erhebliche Belastungen für die Familenangehörigen Für die pflegenden Angehörigen bringt die Pflege zu Hause erhebliche Belastungen mit sich.Nicht nur die physischen und psychischen Kräfte kommen oftmals an die Grenzen der Belastbarkeit sonder verschlimmert kommen noch die finanziellen Belastungen durch einen Pflegefall hinzu. Für den Staat scheint es selbstverständlich, dass die  Pflege der Angeh...mehr ]


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Pflegevorsorge: Damit Ihre Angehörigen entlastet werden

Pflegevorsorge: Damit Ihre Angehörigen entlastet werden

Medizinischer Fortschritt, eine gesündere Lebensweise und höherer Wohlstand sind Faktoren, warum die Lebenserwartung in Deutschland immer weiter steigt. Das erfordert nicht nur eine ausreichend hohe Altersvorsorge, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Pflege durch Dritte angewiesen zu sein. Laut Statistik sind 55 Prozent der Männer und sogar 74 Prozent der Frauen früher oder später auf Pflege angewiesen. Ab einem Alter von 70 Jahren steigt das Pflegerisiko spürbar.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen kleinen Teil der Kosten trägt, muss der Rest selbst finanziert werden, notfalls auch durch die eigenen Angehörigen.

Die Pflegevorsorge betrifft also alle Generationen. Enkel erleben die gesundheitliche Entwicklung ihrer Großeltern. Kinder übernehmen einen Teil der Pflege ihrer Eltern oder müssen sogar für deren Kosten einstehen. Ehepartner würden ihren Liebsten gern selbst pflegen, können es – aufgrund des eigenen fortgeschrittenen Alters – jedoch nicht mehr vollumfänglich.

Pflegelücke finanzieren

Gut, wenn man zusätzlich vorgesorgt hat und damit nicht nur seine Angehörigen entlasten, sondern sich selbst auch mehr Leistungen ermöglicht als es die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) hergeben würde. Denn die sogenannte „Pflegelücke“ (Leistungen aus der GPV und tatsächliche Gesamtkosten) steigt Jahr für Jahr an. Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit über 2.000 Euro, die pro Monat selbst finanziert werden müssen.

Eine private Pflegezusatzversicherung, zum Beispiel als Tagegeld oder Kostenversicherung, sorgt hier gezielt vor und kann die Finanzierungslücke im Pflegefall schließen. Der Staat fördert die Vorsorge sogar (Pflege-Bahr). Bei jüngeren Versicherten kann die Förderquote damit bis zu 33 Prozent ausmachen. Frühe Vorsorge lohnt also.


Pflege: Im Fall der Fälle selbstbestimmt bleiben

Pflege: Im Fall der Fälle selbstbestimmt bleiben

Früher oder später wird jeder Mensch mit dem Thema Pflege konfrontiert. Fälle im Bekanntenkreis, die eigenen (Groß-)Eltern, der Partner und schließlich man selbst – hoffentlich erst im hohen Alter. Laut Statistik werden in Deutschland 75 Prozent der Frauen und 60 Prozent der Männer irgendwann pflegebedürftig. Ein Pflegefall in der Familie erfordert dann oft die Hilfe und Unterstützung aller Angehörigen.

Eigenanteil auf Rekordniveau
Die gesetzliche Pflegeversicherung hinterlässt eine finanzielle Lücke bei den Kosten, die durch eine ambulante oder stationäre Pflege entstehen. Sie gilt daher nur als „Teil-Kasko“-Absicherung. Der Rest muss als sogenannter Eigenanteil selbst bezahlt werden. Und die steigt weiter an. 2021 summierten sich die Eigenkosten für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege im Durchschnitt auf monatlich 2.125 Euro. Das waren 110 Euro mehr als 2020.

Selbstbestimmung wahren
Für die Finanzierung des Eigenanteils können auch die eigenen Kinder (Elternunterhalt) belangt werden, trotz mittlerweile erhöhter Freibeträge. Um neben der emotionalen Last, den Angehörigen nicht auch noch eine finanzielle Bürde aufzulegen, empfiehlt es sich, die Kosten über eine private Pflegevorsorge abzudecken. Die Kosten hängen vom Alter und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden ab. Ein früher Einstieg sichert daher meist geringe Beiträge. Die drei gängigsten Lösungen sind das Pflegetagegeld, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und Bedürfnissen ab und sollte in einer unabhängigen Beratung erarbeitet werden.