Johannes Stefan
Versicherungsmakler
09191/ 32100 Zeitgemäß vorsorgen & versichern
0151/ 50234884 .
ZahnPRIVAT. Für jeden Anspruch der richtige Tarif!
ZahnPRIVAT, die private Zahn-Zusatzversicherung , schützt Sie vor hohen Selbstkosten beim Zahnarzt.
Sie genießen damit den Status eines Privatpatienten, kommen in den Genuss bestmöglicher Zahnversorgung und können diesen Schutz – durch drei transparent gestaffelte Tarife – ganz individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Ihre aktuelle Lebenssituation abstimmen.Die Vorteile von ZahnPRIVAT auf einen Blick
Zahn-PRIVAT Premium 90 % Zahnersatz
Zahn-PRIVAT Optimal 70 % Zahnersatz
Zahn-PRIVAT Kompakt 50 % Zahnersatz
Parodontose- und Wurzelbehandlungen 90 % 70 % 50 %
Implantate 90 % 70 % 50 %
Inlays und Onlays 90 % 70 % 50 %
Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers 90 % 70 % 50 %
Kunststoff-Füllungen 90 % 70 % 50 %
Verblendung bis in den Seitenzahnbereich 90 % 70 % 50 %
Aufbissbehelfe und Schienen 90 % 70 % 50 %
Gnathologie 90 % 70 % 50 %
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien 90 % 70 % 50 %
Prophylaxe aus max. 120 Euro/Kalenderjahr 90 % 70 % 50 %
Innovative Leistungen 90 % 70 % 50 %
Kieferorthopädie für Kinder (max. Erstattung 3.600 Euro) 90 %
Erstattungshöchstgrenzen
In den ersten 4 Jahren gelten Erstattungsobergrenzen, danach bestehen keine Grenzen mehr.
Für alle drei Tarife gilt
✔✔ Keine Kürzungen aufgrund von zahntechnischem Preis- und Leistungsverzeichnis
✔✔ Keine Erstattungsobergrenze
✔✔ Keine Kürzung aufgrund fehlender Prophylaxe
✔✔ Keine fiktiven Abzüge bei fehlender Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
✔✔ Keine Wartezeit
✔✔ Vereinfachte Risikoprüfung
Wussten Sie
- dass wir Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstatten?
- dass ZahnPRIVAT auch ohne Bonusheft für Zahnprophylaxe leistet?
- dass Sie jederzeit die Leistung des Tarifes erhöhen können?
Alle drei Tarife haben ein breites Leistungsspektrum.
Sie ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse – sowohl bei Zahnbehandlung als auch
bei Zahnersatz oder Prophylaxe. Der Unterschied liegt in der prozentualen Höhe der Erstattung. Und demzufolge in der entsprechenden Höhe der Beiträge.