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Johannes Stefan

Versicherungsmakler

09191/ 32100                                 Zeitgemäß vorsorgen & versichern

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Versicherungskammer Bayern KV Zusatz

Versicherungskammer Bayern Zahn Privat

ZahnPRIVAT. Für jeden Anspruch der richtige Tarif!
ZahnPRIVAT, die private Zahn-Zusatzversicherung , schützt Sie vor hohen Selbstkosten beim Zahnarzt.
Sie genießen damit den Status eines Privatpatienten, kommen in den Genuss bestmöglicher Zahnversorgung  und können diesen Schutz – durch drei transparent gestaffelte Tarife – ganz individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Ihre aktuelle Lebenssituation abstimmen.Die Vorteile von ZahnPRIVAT auf einen Blick


Zahn-PRIVAT Premium 90 % Zahnersatz
Zahn-PRIVAT Optimal   70 % Zahnersatz
Zahn-PRIVAT Kompakt  50 % Zahnersatz


Parodontose- und Wurzelbehandlungen 90 % 70 % 50 %
Implantate 90 % 70 % 50 %
Inlays und Onlays 90 % 70 % 50 %
Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers 90 % 70 % 50 %
Kunststoff-Füllungen 90 % 70 % 50 %
Verblendung bis in den Seitenzahnbereich  90 % 70 % 50 %
Aufbissbehelfe und Schienen 90 % 70 % 50 %
Gnathologie 90 % 70 % 50 %
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien 90 % 70 % 50 %
Prophylaxe aus max. 120 Euro/Kalenderjahr 90 % 70 % 50 %
Innovative Leistungen 90 % 70 % 50 %
Kieferorthopädie für Kinder (max. Erstattung 3.600 Euro) 90 %
Erstattungshöchstgrenzen
In den ersten 4 Jahren gelten Erstattungsobergrenzen, danach bestehen keine Grenzen mehr.
Für alle drei Tarife gilt
✔✔ Keine Kürzungen aufgrund von zahntechnischem Preis- und Leistungsverzeichnis
✔✔ Keine Erstattungsobergrenze
✔✔ Keine Kürzung aufgrund fehlender Prophylaxe
✔✔ Keine fiktiven Abzüge bei fehlender Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
✔✔ Keine Wartezeit
✔✔ Vereinfachte Risikoprüfung
Wussten Sie
-  dass wir Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstatten?
-  dass ZahnPRIVAT auch ohne Bonusheft für Zahnprophylaxe leistet?
-  dass Sie jederzeit die Leistung des Tarifes erhöhen können?


Alle drei Tarife haben ein breites Leistungsspektrum.
Sie ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse – sowohl bei Zahnbehandlung als auch
bei Zahnersatz oder Prophylaxe. Der Unterschied liegt in der prozentualen Höhe der Erstattung. Und demzufolge in der entsprechenden Höhe der Beiträge.



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