Johannes Stefan
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Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Beiträge in die Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuermindernd. Einzelveranlagte Person können 2023 bis zu 100 % von 26.528 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sind bis zu 100 % des Höchstbetrags von 53.056 Euro möglich.
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