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Johannes Stefan

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Private Krankenversicherung Beamtenanwärter und Beamte

                                        

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Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter


                     


Beamte: Ein ganz besonderer Status

Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.

Ein Dienst auf Lebenszeit

Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).

Dienstunfägkeit statt Berufsunfähigkeit

Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufs­unfähig­keitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.

Besser als die gesetzliche Rentenversicherung?

Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Alters­vorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.

Brauche ich noch eine Diensthaftpflicht?

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Per­sonenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.


Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung funktioniert nach einem anderen Prinzip als die gesetzliche Krankenversicherung. Während die Beiträge in der GKV einkommensabhängig sind, richten sie sich in der PKV nach dem Alter bei Vertragsabschluss des Versicherten, seinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Zudem basiert die PKV auf dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte begleichen zunächst die Rechnungen für ärztliche Leistungen selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, Leistungen individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann ein umfangreicherer Versicherungsschutz beispielsweise beim Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld oder ambulanten Leistungen (z.B. Sehhilfen) gewählt werden, der über die Standardleistungen der GKV hinausgeht

Öffnungsaktion der PKV für Beamte und deren Angehörige

oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdf

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