Bei der Krankenversicherung für Ärzte bzw. Zahnärzte wird nach angestellten und selbständigen / freiberuflichen Medizinern zu unterschieden. Auch gelten für Medizinstudenten besondere Regelungen.
Für Ärzte vieler Fachrichtungen bietet die private Krankenversicherung besonders günstige Arzttarife an. Aufgrund des Kostenvorteils sollten Mediziner prüfen, ob der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für sie sinnvoll ist.
Ärzte im Angestelltenverhältnis
Für Ärzte in einem Angestelltenverhältnis gilt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, die auch für Arbeitnehmer Anwendung findet. Sie beträgt im Jahr 2022 64.350 Euro.
Ärzte, deren Gehalt unter dieser Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen sich gesetzlich krankenversichern. Ein Einkommen oberhalb dieser Entgeltgrenze ist die Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für angestellte Ärzte.
In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen abhängig beschäftigte Mediziner einen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrags je nach Kasse. Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags in Form des Arbeitgeberzuschusses.
Auch das Krankengeld für Ärzte richtet sich nach den Regelungen des Gesetzgebers. Das gesetzliche Krankengeld macht maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder 90 Prozent des Nettoeinkommens aus.
Um Einkommenseinbußen im Krankheitsfall zu vermeiden, ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung bei einem gehobenen Einkommen sehr sinnvoll.
Selbstständige Ärzte
Wenn ein Arzt selbständig im Krankenhaus arbeitet oder eine eigene Arztpraxis eröffnet, ist er als Freiberufler tätg.
Der freiberufliche Arzt kann sich gesetzlich oder privat kranken versichern. Welche Versicherung für ihn sinnvoller ist, hängt von seiner persönlichen Situation ab. Vor allem der Familienstand ist dabei maßgeblich.
Berechnung des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein niedergelassener Arzt unterliegt nicht der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es steht ihm jedoch frei sich gesetzlich zu versichern. Sein Versicherungsbeitrag bzw. die Höhe der Kosten richten sich am Bruttoeinkommen aus.
Neben seinem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit werden vorhandene Einkünfte aus einer vermieteten Kapitalanlage oder aus Kapitalerträgen zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Es gilt jedoch die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Vorteil für Ärzte in der GKV kann in der kostenfreien Familienversicherung liegen.
Selbst wenn ein freiberuflicher Arzt den Höchstbeitrag in der GKV für seine Krankenversicherung zahlt, kann dieser Versicherungsschutz für seine Familie günstiger sein als eine private Krankenversicherung.
Dies ist der Fall, wenn mehrere Familienangehörige auf die kostenfreie Familienversicherung der GKV angewiesen sind, weil sie kein eigenes Einkommen beziehen. Sind beispielsweise ein Ehepartner ohne Einkommen und ein kleines Kind privat zu versichern, kann die Summe der Beiträge für die Familie höher sein als der Versicherungsbeitrag in der GKV.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass freiberufliche Ärzte in der GKV einen reduzierten Beitragssatz von 14 Prozent beanspruchen können, wenn sie kein Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung in Anspruch nehmen.
Verzichtet der freiberufliche Arzt auf ein gesetzliches Krankengeld, sollte er auf jeden Fall ein private Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Zahlung einer privaten Krankenversicherung kann dann schon erheblich früher als zum 43. Tag der Krankschreibung vereinbart werden.
Spezielle Arzttarife für Humanmediziner in der PKV
Ärzte der Humanmedizin profitieren von besonders günstigen PKV-Tarifen. Sie erhalten von den Versicherern sehr preiswerte Tarife mit hohen Leistungen, weil man davon ausgeht, dass ein großer Teil der Behandlungen von dem versicherten Arzt selbst oder von einem Kollegen kostenfrei oder vergünstigt durchgeführt werden kann.
Als Anhaltspunkt kann gelten, dass die PKV-Beiträge bei Arzttarifen rund 30 Prozent niedriger sind als bei Normaltarifen. Oft wird auch eine Unterscheidung zwischen allgemeinen Ärzten und Zahnärzten getroffen.
Ob die private Krankenversicherung für Ärzte die sinnvollere Alternative ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Wer den Wechsel in die PKV in Betracht zieht muss wissen, dass die Rückkehr in die gesetzliche Kasse für Arbeitnehmer und für Freiberufler nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
GKV oder PKV für Medizinstudenten
Medizinstudenten unterliegen bei der Wahl ihrer Krankenversicherung den gleichen Vorschriften wie alle Studenten. Hier sind die Regelungen recht komplex und hängen vom Alter des Studierenden und von der Art der Vorversicherung ab.
Bis zum Alter von 25 Jahren können sich Medizinstudenten kostenfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern versichern, wenn diese gesetzlich versichert sind. Für ältere Studierende gilt bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester ein Beitragssatz von 10,22 Prozent in der GKV, das entspricht einem Beitrag von 66,38 Euro im Monat.
Bis zum Alter von 34 Jahren können Studierende sich nur noch freiwillig in der GKV versichern und zahlen dann einen Beitrag von rund 150 Euro im Monat.
Hier sollte man sich die Frage stellen ob nicht der Abschluss eines PKV-Tarifs für Medizinstudenten kostengünstiger ist.
Auch für Studierende der Humanmedizin bieten viele PKV-Gesellschaften nämlich einen preiswerteren Tarif an. Natürlich sprechen auch die umfangreich wählbaren Leistungen für die PKV.
Sollte der Student allerdings bereits ein Einkommen beziehen, das unter der vorausgesetzten Einkommensgrenze liegt, kann sich daraus eine Versicherungspflicht in der GKV ergeben .
Die PKV für Ärzte kann sich lohnen
Aufgrund der günstigen Preisgestaltung kann sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für niedergelassene Ärzte ebenso lohnen wie für Mediziner mit einem gehobenen Einkommen und für Medizinstudenten.