Gesund werden und bleiben – mit dem umfangreichen Leistungspaket einer Privaten Krankenversicheung.
in Wechsel in die Private Krankenvollversicherung (PKV) ist für Sie möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Versicherungspflichtgrenze: Ihr Bruttojahresentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; 2017: 57600 Euro) Diese Grenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt.
- Freiwilliges Mitglied: Falls Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, werden Sie in Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied geführt. Ihre GKV informiert Sie darüber, wenn Sie ein freiwilliges Mitglied werden.
- Wechselrahmenbedingungen: Sie entscheiden sich für eine Private Krankenversicherung für Angestellte und Ihren Krankenversicherungsschutz. Nach Ihrer Antragsstellung und Antragsannahme durch das Versicherungsunternehmen können Sie endgültig wechseln.
-
Wussten Sie schon, dass...
... Ihr Arbeitgeber einen Teil der PKV übernimmt?