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Wenn die Hochzeitsglocken läuten - Versicherungsschutz für zwei

Wenn die Hochzeitsglocken läuten - Versicherungsschutz für zwei

Der Mai ist traditionell die Hochzeit für Hochzeiten. Oftmals wurde das rauschende Fest schon viele Monate im Voraus geplant, jedes Detail akribisch festgelegt. Ob Frisur, Kleid, Gästeliste, Hochzeitsmenü oder Geschenkeliste – jetzt muss alles stimmen. Aber Ehen werden im Himmel geschlossen und auf Erden gelebt, sagt ein Sprichwort.

Trotz aller Vorfreude darf deshalb die Sicherheit nicht aus dem Blickfeld geraten. Denn für frischgebackene Eheleute ändert sich einiges. Hier unsere Tipps:

  • Wenn Sie einen gemeinsamen Hausstand gründen, brauchen Sie nur noch eine Hausratversicherung. In der Regel wird der zuerst abgeschlossene Vertrag weitergeführt und der jüngere gekündigt. Prüfen Sie in jedem Fall, ob Versicherungsumfang und -summe Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen.
  • Für Eheleute reicht eine private Haftpflichtversicherung. Auch hier kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. Diese Möglichkeit haben übrigens auch zusammen lebende Paare ohne Trauschein.
  • Heiraten heißt auch, Verantwortung für den Anderen zu übernehmen. Wie ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin abgesichert, falls Ihnen etwas zustößt? Eine Risiko-Lebensversicherung wehrt finanzielle Nöte ab.
  • Haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Alleinfahrer-Tarif vereinbart? Dann wird es höchste Zeit, auch den Partner als Fahrer eintragen zu lassen.
  • Erkrankt ein Ehepartner schwer und fällt sein Einkommen weg, reißt das ein tiefes Loch in die gemeinsame Haushaltskasse. Davor schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Übrigens: Für besonders auf Sicherheit bedachte Brautleute gibt es eine Hochzeitsversicherung. Die zahlt, wenn die Feier aus wichtigem Grund abgesagt werden muss, zum Beispiel eine schwere Erkrankung von Braut oder Bräutigam. Sie hat nur einen Haken: Wenn ein Partner kalte Füße bekommt und kurz vor der Hochzeit Reißaus nimmt, fließt kein Geld.



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