Johannes Stefan
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Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.
Dass die private Altersvorsorge immer wichtiger wird, haben mittlerweile fast alle Verbraucher erkannten. Nicht so bekannt ist allerdings, dass es sich definitiv lohnt, schon möglichst früh mit dem Aufbau einer Altersvorsorge zu beginnen.Zahlreiche Rechenbeispiele belegen, dass die spätere private Rente umso höher ausfallen kann, desto früher mit dem Sparen begonnen wird. Anders ausgedrückt heißt ... [ mehr ]
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