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Dienstunfähigkeit, Beamtenversorgung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Schützen Sie sich vor den Folgen der Dienstunfähigkeit!

 

Als Referendar oder Referendarin, Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen.

In diesem Fall werden Sie von Ihrem Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Aus dieser können Sie dann eine Erwerbsminderungsrente beziehen – wenn fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Wenn dies der Fall ist, unterscheidet man zwischen voller und halber Erwerbsminderung. In beiden Fällen wird geprüft, ob Sie eine beliebige andere Tätigkeit ausüben können.

Volle Erwerbsminderung bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag.

Halbe Erwerbsminderung bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden pro Tag.

Besonders wichtig ist der Schutz der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare.

Als Lehramtsanwärter oder Lehramtsanwärterin sollte der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Anfang des Referedariats einhergehen. Einige Versicherer bieten für Referendare bereits hochwärtigen Versicherungsschutz zu beonderen Konditionen. Gerade im Beruf des Lehrers ist man besonders von dieser Gefahr bedroht.

 

Für Sie als Beamtenanwärter haben diese Regelungen für Ihr Leben lang Konsequenzen.

Ihre Ausbildung und Qualifikation werden bei der Ermittlung des Anspruches auf Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt nicht berücksichtigt.

Sollten Sie Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, werden Sie schnell feststellen, dass diese nicht annähernd ausreicht, um Ihren aktuellen Lebensstandard zu halten.

 

Schützen Sie sich jetzt mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit!



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