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Dienstunfähigkeit, Beamtenversorgung

Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Warum reicht für den Beamten eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?

Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig.

Dienstunfähig ist ein Beamter, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumesvon 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig wird.

Durch gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Dienstherr jetzt verpflichtet die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit zu prüfen. Diese hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend reduziert werden.

Ab einerTeildienstunfähigkeit von mindestens 20% erbringen gute Versicherungsgesellschaften, die für den Fall der Dienstunfähigkeit versicherte Leistung in entsprechendem Anteil zu der Versicherungssumme.

 

Gute Versicherer  unterwerfen sich bei der Leistungsprüfung in der Dienstunfähigkeitsversicherung der Entscheidung des Dienstherrn.

Ein Beamter kann mit einer Erkrankung dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistungführen würde.

Zum Beispiel wenn der Grad der Berufsunfähigkeit weniger als 50 % wäre.

 



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